Leistungen

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung von Mandantinnen und Mandanten. Darüber hinaus bieten wir aber auch spezielle Leistungen für bestimmte Personengruppen an. Für Rechtsanwälte verfassen wir auf Wunsch Schriftsätze auf Substitutionsbasis. Für ausländische Gerichte und sonstige Institutionen (Unternehmen, öffentliche Rechtsträger, Vereine, politische Parteien) verfassen wir Rechtsgutachten zum Österreichischen Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

 

Ob Sie einfach nur einen rechtlichen Rat benötigen, ob wir für Sie einen Vertrag oder ein Testament erstellen sollen, ob Sie eine Liegenschaft kaufen oder verkaufen wollen, ob Sie sich gegen einen Bescheid zur Wehr setzen wollen, ob Sie in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verwickelt sind: Wir sind gerne für Sie da! Als Berater, Vertreter, Vermittler und als Verfasser von Rechtstexten. Stets mit einem offenen Ohr, ehrlich, gewissenhaft und transparent. Auf unsere Verschwiegenheit können Sie sich dabei stets verlassen.

Wir verfassen Rechtsgutachten zu folgenden Teilgebieten des Österreichischen Rechts: Allgemeines Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht. Unser Angebot richtet sich insbesondere an ausländische Gerichte, aber auch Rechtsanwälte, die aufgrund der Regeln des Internationalen Privatrechts einen Sachverhalt nach Österreichischem Recht zu beurteilen haben, sowie an Unternehmen und andere Institutionen. Die Kosten können pauschal nicht angegeben werden und hängen von Ihren Vorstellungen und der Komplexität der Anfragenbeantwortung ab. Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag.

Konkret bieten wir folgende Arten von Rechtsgutachten an:

Einfache Anfragenbeantwortungen zu einer bestimmten Rechtsfrage: Oft können einfache Rechtsfragen rasch anhand des Gesetzestextes oder eindeutiger Judikatur beantwortet werden.

Judikaturgutachten: Ist auf einen bestimmten Sachverhalt Österreichisches Recht anwendbar und die Rechtsfrage anhand des Gesetzestextes nicht zweifelsfrei lösbar, ist in erster Linie die Rechtsprechung der Österreichischen Höchstgerichte zu analysieren. In unseren Judikaturgutachten versuchen wir zu prognostizieren, wie ein Österreichisches (Höchst-)Gericht die maßgebliche Rechtsfrage am wahrscheinlichsten beantworten würde. Literaturmeinungen werden subsidiär bzw. unterstützend berücksichtigt, wenn die bisherige Judikatur keine oder zu wenige Anhaltspunkte für die Lösung der Rechtsfrage bereithält. Wenn Sie uns anstelle einer konkreten Rechtsfrage den (anonymisierten) Akt, ein Urteil oder eine Sachverhaltszusammenfassung zur Verfügung stellen, werden wir zudem unaufgefordert und explizit darauf hinweisen, ob und welche bislang nicht erörterten bzw festgestellten Sachverhaltselemente noch festgestellt bzw ermittelt werden müssen, um die Rechtsfrage nach österreichischem Recht abschließend lösen zu können.

Wissenschaftliche Gutachten: Neben den Judikaturgutachten, mit denen möglichst objektiv die wahrscheinliche Lösung der Rechtsfrage durch Österreichische Höchstgerichte prognostiziert werden soll, bieten wir auch wissenschaftliche Rechtsgutachten an. In diesen Gutachten wird eine Rechtsfrage anhand einschlägiger Judikatur und Literatur, unter Anwendung der maßgeblichen Auslegungsregeln, umfassend aufgearbeitet. Dabei werden auch kritische und abweichende Lehrmeinungen angemessen berücksichtigt und gewürdigt. Gerne können wir auch Professorinnen und Professoren aus dem einschlägigen Fachgebiet beiziehen.

Für Rechtsanwälte bieten wir eine besondere Form des Outsourcing an. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass im oft hektischen Büroalltag kaum Zeit bleibt, sich konzentriert mit der fundierten Ausarbeitung eines Schriftsatzes zu beschäftigen. Gerade Rechtsmittel (Berufungen, Revisionen an den OGH, Beschwerden an den VfGH, Revisionen an den VwGH) nehmen viel Recherche- und Arbeitszeit in Anspruch. Unter der Garantie der Verschwiegenheit biete ich daher Kolleginnen und Kollegen an, idealerweise nach Übermittlung einer Aktkopie, den Schriftsatz vollständig zu konzipieren und den Text zur weiteren eigenverantwortlichen Verwendung fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Meine Spezialgebiete sind insbesondere Schriftsätze an den VfGH und den VwGH, ich bearbeite aber gerne auch Akten aus dem Bereich des Zivilrechts. Gerne erstelle ich für Sie einen Kostenvoranschlag, nachdem ich mir einen Überblick über den zu erwartenden Arbeitsaufwand verschaffen konnte.
 

Kompetenzen

Aufgrund der allgemeinen Ausrichtung der Kanzlei beraten und vertreten wir Sie grundsätzlich in allen Rechtsbereichen des Österreichischen Rechts. Wir möchten Sie dennoch auf folgende Schwerpunkte und Spezialisierungen der Kanzlei besonders hinweisen:
LIEGENSCHAFTSRECHT

Wir erledigen die Abwicklung von Kauf- und Schenkungsverträgen, übernehmen Treuhandschaften, und stehen Ihnen bei Grundteilungen, bei der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum, bei Erstellung und Prüfung von Bauträger-, Dienstbarkeits-, Miet- und Pachtverträgen und anderen Angelegenheiten gerne zur Verfügung.
VERFASSUNGSRECHT

Wir klären grundrechtliche, kompetenzrechtliche, staatsorganisatorische und finanzverfassungsrechtliche Fragestellungen, vertreten Öffentliche Institutionen vor Aufsichtsbehörden und Gerichten und verfassen Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof.
UMWELTBEZOGENES VERWALTUNGSRECHT

Wir vertreten und beraten Sie in bau-, wasser-, forst-, umwelt- und abfallrechtlichen Verfahren.
GEWERBE- & BERUFSRECHT

Wir vertreten und beraten Sie in Angelegenheiten nach der Gewerbeordnung, dem Recht der freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder, Psychologen etc), im Glücksspielrecht und im Wettwesen.
VERTRAGSRECHT

Wir erstellen für Sie Verträge aller Art, individuell zugeschnitten auf die jeweilige Situation. Eine wesentliche Aufgabe professioneller Vertragsgestaltung besteht darin, mögliche Streitpunkte zwischen den Vertragspartnern und Schwierigkeiten in der Vertragsabwicklung vorherzusehen und durch präzise Vertragsklauseln Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Vertragspartner herzustellen.
SCHADENERSATZRECHT

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen aller Art, auch gegenüber Versicherungen.
BANK- & KAPITALMARKTRECHT, KREDITSICHERUNGSRECHT

Wir vertreten und beraten im Bankenaufsichtsrecht, Bankvertragsrecht und bei Verbrauchergeschäften mit Banken. Wir betreuen ferner Rechtsstreitigkeiten rund um Wertpapiere, Spareinlagen, (Unternehmens-)Kredite, Bürgschaften und Hypotheken.
VORSORGEVOLLMACHTEN & ERWACHSENENVERTRETUNG

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer nach Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit für Sie als Bevollmächtigter auftreten darf. Wir verfassen für Sie die Vollmacht und tragen sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ein. Ist eine Person nicht mehr uneingeschränkt entscheidungsfähig, stehen wir beratend und unterstützend zur Verfügung und übernehmen im Bedarfsfall die Erwachsenenvertretung.
FREMDENRECHT

Wir beraten und vertreten im Bereich des Asylrechts und der Grundversorgung. Wir beraten Sie, wenn Sie Ausländer beschäftigen wollen, wenn Sie sich als Ausländer in Österreich dauerhaft niederlassen wollen oder Sie Probleme mit der Fremdenpolizei bekommen sollten.
GEMEINDERECHT

In Gemeinden treten eine Vielzahl von Rechtsfragen im Bereich des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts auf. Ich stehe als diskreter Partner Gemeinden zur Verfügung, insbesondere bei Fragen zu Verordnungen, Bescheiden und Raumordnungsverträgen. Gerne vertrete ich Gemeinden gegenüber der Aufsichtsbehörde oder vor Gerichten, berate, liefere Rechtsgutachten, auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung oder in Verbandsangelegenheiten.
ERBRECHT & TESTAMENTE

Bei der Testamentsgestaltung besteht eine Vielzahl an Möglichkeiten. Gleichzeitig geben aber undeutlich formulierte Testamente immer wieder Anlass zu unnötigen Streitigkeiten innerhalb der Familie. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments und registrieren dieses auf Wunsch im Testamentsregister. Gerne vertreten wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
BAU- & RAUMORDNUNGSRECHT

Wir vertreten Bauwerber bei der Durchsetzung ihres Bauvorhabens sowie Nachbarn bei der Beeinspruchung von Bauvorhaben auf dem Nachbargrund, nicht nur vor der Behörde, sondern auch vor den Verwaltungsgerichten und den Höchstgerichten (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof). Wir prüfen Flächenwidmungen und Bebauungspläne auf ihre Übereinstimmung mit Gesetzen und der Bundesverfassung und stellen im Bedarfsfall entsprechende Aufhebungsanträge an den Verfassungsgerichtshof.
MEDIZINRECHT

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von gesundheitlichen Nachteilen, die auf Behandlungsfehler oder mangelhafte Aufklärung zurückzuführen sind.