Honorar


Wir verrechnen unsere Leistungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar Kriterien (AHK), wenn nichts abweichendes vereinbart wird. In Vertragsangelegenheiten wird üblicherweise ein Pauschalhonorar vereinbart. Für Rechtsgutachten, Beratungen und bei längerer Geschäftsbeziehung bietet sich eine transparente Abrechnung nach Arbeitsstunden an. Gerne können Sie uns auf die Honorarfrage ansprechen, wir finden sicher eine Lösung, mit der Sie gut leben können.

Kommt es zu einem Zivilprozess, muss grundsätzlich derjenige die Kosten tragen, der den Prozess zur Gänze verliert. So können Sie im Erfolgsfall damit rechnen, die Kosten zur Gänze oder zumindest zu einem Teil vom Prozessgegner ersetzt zu bekommen.

Zum Schluss eine Empfehlung: Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab! Kommt es nach Vertragsabschluss zu einem Rechtsstreit, der in den Deckungsumfang fällt, können Sie Ihr Recht ohne Kostenrisiko verfolgen. Gerne übernehmen wir für Sie die Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung.