Aktuelles

Auf dieser Seite informieren wir Sie über gerichtliche Entscheidungen von einigen in unserer Kanzlei geführten Verfahren, selbstverständlich vollständig anonymisiert. Außerdem möchten wir unsere Gedanken zu bestimmten Rechtsthemen in Form eines Blogs hier veröffentlichen und Ihnen zugänglich machen.

   

17.04.2023

Dr. Derya Trentinaglia, LL.M

Unermüdlich, wenn‘s darum geht, unser Angebot zu erweitern.

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Dr. Derya Trentinaglia, LL.M ist nun auch als Konflikt-Coach für uns tätig.

Das Konflikt-Coaching ist insbesondere bei Konflikten in der Familie, im Unternehmen und bei Nachbarschaftsangelegenheiten sinnvoll.

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, mit unterstützenden Methoden des Konfliktmanagements Probleme ohne gerichtliche Hilfe zu lösen.

22.03.2023

Dr. Thomas Trentinaglia

Spät aber doch: Freiheitsentzug durch Quarantäne-Bescheid könnte durch neuartiges Rechtsmittel bekämpft werden!

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Im Sommer 2021 gab es keine gesetzlich geregelte Beschwerdemöglichkeit gegen Absonderungen. Der Verfassungsgerichtshof ist jetzt unserer Argumentation gefolgt, wonach Verwaltungsgerichte zum Schutz der Grundrechte auch ohne gesetzliche Grundlage Freiheitsentzüge binnen einer Woche prüfen müssen.

Dr. Thomas Trentinaglia konnte für einen Minderjährigen dessen Anspruch auf den gesetzlichen Richter erfolgreich durchsetzen.

Auch wenn die Veröffentlichung dieser Entscheidung in der Zeit der Pandemie wichtiger gewesen wäre, um Absonderungs-Bescheide zu bekämpfen, sind wir nun gerüstet für die Zukunft!

02.12.2022

Dr. Thomas Trentinaglia

Erfolg vor dem VwGH für eine junge Familie!

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Trentinaglia konnte beim Verwaltungsgerichtshof in Wien wieder einen Erfolg erzielen: Ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg, mit dem der Abriss eines Familienwohnhauses angeordnet hatte, wurde vom Höchstgericht vorläufig außer Kraft gesetzt.
Damit konnte für eine junge Familie zumindest vorerst ein großer wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden!

14.10.2022


Dr. Thomas Trentinaglia mit Heidi Klackl

Workshop zur Unternehmens-Identität mit Heidi Klackl

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Mit Heidi Klackl haben wir im Oktober unsere Unternehmens-Identität weiter entwickelt. Sie hat uns die Werte-Haltung unseres Teams und Entwicklungspotenziale aufgezeigt.
Wir danken Heidi Klackl für ihre professionelle Unterstützung!

heidimental.com

28.08.2022

Dr. Derya Trentinaglia Porträtfoto

Wer hat Angst vor … DSGVO-Google Fonts-Abmahnschreiben? Wir nicht!

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Viele unangenehme Schreiben mit demselben Inhalt trudeln in den verschiedenen Unternehmen ein: Eine Person wurde angeblich in ihren Datenschutz-Rechten verletzt, weil über die Homepage des Unternehmens die IP-Adresse der betroffenen Person an einen Internet-Suchmaschinen-Anbieter weitergeleitet worden sei.

Sie haben so ein Schreiben erhalten? Wir haben die Antwort parat!

31.03.2021

Screenshot Video Rechtsschutz gegen Quarantäne-Bescheid

Rechtsschutz gegen Quarantäne-Bescheide - VfGH kippt Zuständigkeit der Bezirksgerichte

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Wer von einer Quarantäneanordnung der Bezirkshauptmannschaft betroffen war, konnte bis vor kurzem beim Bezirksgericht die Rechtmäßigkeit des Freiheitsentzugs prüfen lassen und den Antrag stellen, die Quarantäne sofort zu beenden. Das Bezirksgericht musste binnen einer Woche über den Antrag entscheiden. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem aktuellen Erkenntnis (G 380/2020 ua) die Zuständigkeit der Bezirksgerichte mit sofortiger Wirkung aufgehoben. In diesem Video wird erklärt, weshalb dieses Erkenntnis eine schmerzliche, verfassungswidrige Lücke hinterlässt und welche rechtlichen Möglichkeiten jetzt noch bestehen, um die angeordnete Quarantäne überprüfen zu lassen.

Dr. Thomas Trentinaglia, Rechtsanwalt
kanzlei@rechtsanwalt-kitzbuehel.at




18.11.2020


Quarantäne-Bescheid 5-Jährige

Quarantäne-Bescheid betreffend eine 5-Jährige

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Ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, wonach eine 5-Jährige verpflichtet ist, in ihrer Wohnung zu bleiben, weil sie Kontakt mit einer positiv getesteten Betreuerin hatte, ist rechtswidrig. Dem Antrag der 5-Jährigen, die Freiheitsbeschränkung aufzuheben, wurde vom Bezirksgericht Folge gegeben. Die Begründung des Gerichts deutet darauf hin, dass etliche Absonderungsbescheide rechtswidrig sein könnten.
Für eine Beratung steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Thomas Trentinaglia gerne telefonisch oder über ein online-Meeting zur Verfügung.

15.04.2020


Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Corona-Beschränkungen und Entschädigungsansprüche (nach dem Epidemiegesetz)

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Beherbergungsbetriebe in Tirol, Salzburg und Kärnten (nicht in anderen Bundesländern) können unabhängig von Unterstützungen nach den COVID-Gesetzen (Härtefallfonds, Corona-Hilfsfonds etc) eine volle Entschädigung für Einkommensverluste für den Zeitraum vom 17.3. bis zum 14.4. (Bezirk Kitzbühel) sowie bis zum 10.4. (Bezirk Zell am See) bei der Behörde beantragen. Der Zeitraum für andere Bezirke muss individuell geprüft werden.

Der Antrag muss spätestens Anfang Mai eingebracht und sollte begründet werden.

Von der Schließung betroffene Hotels und Pensionen können sich gerne an uns wenden. Für Restaurantbetriebe und Gasthäuser ist der Anspruch fraglich, hier muss voraussichtlich der Weg bis zum Verfassungsgerichtshof beschritten werden.

17.01.2020

Kanzlei Dr. Trentinaglia

Die 2. Auflage des Handbuches zur Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht (früher Sachwalterschaftsrecht) ist im Jänner 2020 erschienen.

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Dr. Derya Trentinaglia erörtert in ihrem umfassenden Werk rechtliche und wirtschaftliche Aspekte. Nicht nur Fragen zur mündelsicheren Geldanlage, auch Haftungsrisiken und strafrechtliche Rahmenbedingungen werden berücksichtigt.

04.11.2019


Kanzlei Dr. Trentinaglia

Neue Mitarbeiter: Die beiden Jus-Studenten Florian Reich und Felix Jöchl verstärken die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Trentinaglia im Sekretariat

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Wir freuen uns, Florian Reich und Felix Jöchl im Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Trentinaglia begrüßen zu dürfen!

16.07.2019


Wissenschaftlicher Fachbeitrag

Der wissenschaftliche Fachbeitrag „Öffentlich-rechtliche Vergleichsverträge im Sozialrecht der Länder“ von Dr. Thomas Trentinaglia ist in der Zeitschrift für Verwaltung (ZfV) erschienen.

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§ 41 Abs 2 Oberösterreichisches Mindestsicherungsgesetz lautet: "Der Träger bedarfsorientierter Mindestsicherung, der Hilfe geleistet hat, kann über den Kostenersatz [...] einen Vergleichsversuch mit der oder dem Ersatzpflichtigen vornehmen. Einem Vergleich über den Kostenersatz kommt, wenn er von der Behörde beurkundet wird, die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs (§ 1 Z 15 Exekutionsordnung) zu." Gesetzliche Bestimmungen dieser Art finden sich in einigen Sozialgesetzen der Länder. Sie werfen zahlreiche Rechtsfragen auf: Unter welchen Voraussetzungen sind derartige Vergleiche verfassungsrechtlich zulässig? Sind sie öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Natur? Kann der Bürger, dem aufgetragen wird, eine Leistung zurück zu zahlen, im Nachhinein die Rechtswidrigkeit des Vergleiches oder ihm unterlaufene Willensmängel (zB weil er von einem Beamten unter Druck gesetzt wurde) geltend machen, und, wenn ja, auf welchem Rechtsweg? Inwiefern bestehen Aufklärungspflichten der Behörde? Diese und weitere Fragen behandelt Dr. Thomas Trentinaglia in diesem Beitrag.

15.01.2019


Verwaltungsgerichtshof

Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof: Asylwerberin hat einen Anspruch auf eine Geldersatzleistung, wenn ihr der Staat rechtswidrig Grundversorgung entzogen hat

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Trentinaglia vertrat eine Asylwerberin, die im Herbst 2015 aus Syrien nach Österreich flüchtete. Wegen der Vollauslastung der Grundversorgungskapazitäten aufgrund des hohen Zustroms an Flüchtlingen bot ihr der Staat für einen Zeitraum von knapp zwei Wochen kein Quartier an und bot ihr auch sonst keine Hilfestellung. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 20.12.2018 zur Geschäftszahl Ra 2018/21/0154 erstmalig entschieden, dass die betroffene Asylwerberin wegen dieser Versäumnisse des Staates eine Geldersatzleistung fordern kann. Außerdem entschied der VwGH, dass im maßgeblichen Zeitraum das Land Oberösterreich und nicht der Bund für die Versorgung zuständig war. Rechtsanwalt Dr. Thomas Trentinaglia hat zu dieser Entscheidung zwei wissenschaftliche Fachbeiträge publiziert.

13.11.2018


Landesverwaltungsgericht Tirol

Erfolg vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol: Die Erklärung einer Privatstraße zu einem Öffentlichen Interessentenweg erfolgreich bekämpft

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Trentinaglia vertrat einen Grundeigentümer, über dessen Grund eine Privatstraße führt, auf der nur Dienstbarkeitsberechtigte fahren dürfen. Die Gemeinde wollte diese Privatstraße in eine Öffentliche Straße umwidmen, was faktisch einer Enteignung des Grundeigentümers gleichgekommen wäre und ihm jede Kontrolle darüber entzogen hätte, wer über die Straße fahren darf und wer nicht. Der entsprechende Bescheid der Gemeinde, mit der die Straße zur öffentlichen Straße erklärt werden sollte, wurde aufgrund der Beschwerde der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Trentinaglia vom Landesverwaltungsgericht Tirol wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.